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Antworten von CDU/CSU-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Jens Lehmann | CDU
„Bodenständig. Bürgernah. Für Leipzig in den Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig I.
Nein!
Dr. Tim Ostermann | CDU
„Für den Kreis Herford und Bad Oeynhausen im Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Herford – Minden-Lübbecke II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein!
Birgit Otto | CDU
„Über den Tag und die Wahlperiode hinaus denken, nachhaltig handeln“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 25.
Nein!
Dominik Schloßstein | CDU
„Man sieht sich selbst immer zweimal im Leben“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 60.
Nein!
Philipp Thalmann | CDU
„Zuhören, Abwiegen, Durchsetzen“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 57.
Nein!