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Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Steffen John | AfD
„Politiker sind ihren Wählern verpflichtet“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Nein!
Daniel Lützow | AfD
„Vom Bürger für den Bürger!“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 8.
Nein!
Sibylle Schmidt | AfD
„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelrecht geschützt werden. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Das Strafmaß ist am Anfang zu milde (Einstellungen, Verwarnungen). Dann geht es gleich los mit 6 Monaten Arrest. Besser wäre eine sinnvolle Bestrafung von Anfang an. Wer in einer Drogenentzugsklinik Essen austeilt, bekommt mit, wohin der Drogenkonsum führen kann.
Robert Adolf Schregle | AfD
„Robert Schregle, der A-rbeiter f-ür D-eutschland“
Kandidiert im Wahlkreis Passau.
Nein!