ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von DIE VIOLETTEN-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Bruno Walter | DIE VIOLETTEN
„Merkel muss weg!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Nein! Welcher junge Mensch ist denn mit 18 schon erwachsen?
Elisabeth Walther | DIE VIOLETTEN
„Ich stehe für enkelfähige Politik mit Herz und Verstand, erfrischend anders !“
Kandidiert im Wahlkreis Mülheim – Essen I.
Nein! Richtig so !