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Antworten von BüSo-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Nein! Die geistige Reife nicht nur von Straffälligen kann nicht durch Strafmaßnahmen verbessert werden, sondern in erster Linie durch ein hochwertiges Bildungs- und Erziehungswesen!
Hubertus Mohs | BüSo
„Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Die Sonderregelung für Heranwachsende ist aufgrund reicher positiver Erfahrungen ins Strafrecht eingeführt worden.