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Antworten von DiB-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Maximilian Christoph Glasneck | DiB
„Demokratie braucht uns alle“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher nicht
Melanie Matthes | DiB
„Aktiv mitgestalten“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher nicht
Joe | DiB
„Aus Protest keinen Protest wählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Eher nicht
Jörg Rupp | DiB
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Eher nicht Jugendwart kann hilfreich sein, mir sind allerdings sanftere Strafen lieber
Oliver Schitthelm | DiB
„Politik muss Bürgern das Ohr leihen statt Konzernen das Portemonaie zu reichen“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Eher nicht