ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Erwin Feucht | GRÜNE
„Zukunft gemeinsam Gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Zollernalb – Sigmaringen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 40.
Eher ja
Moritz Müller | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht!“
Kandidiert im Wahlkreis Bergstraße.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 10.
Eher ja
Dr. Marc Piazolo | GRÜNE
„Alternativen Denken für mehr Generationengerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Homburg.
Eher ja
Andrea Sieber | GRÜNE
„Gutes Klima. Für alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Eher ja
Uwe Warnecke | GRÜNE
„Bezahlbares Wohnen für unsere Stadt“
Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Eher ja
Helmut Wening | GRÜNE
„jeder Tag ein Wahltag“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Eher ja