Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Leon Eckert | GRÜNE

„Zukunft geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Birgit Gerhard-Hentschel | GRÜNE

„Zukunft gemeinsam gestalten“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 58.
Nein!
Ist mir wichtig!

Lena Gumnior | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Osterholz – Verden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Thomas Klein | GRÜNE

„Klimagerechtigkeit für alle Generationen“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 16.
Nein!
Ist mir wichtig!

Gülay Asli Kücük | GRÜNE

„Weil wir eine Gesamtgesellschaft sind.“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 42.
Nein!
Ist mir wichtig!