Antworten von dieBasis-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Ulrich Klieboldt | dieBasis

„Es gibt nichts, was nicht verbessert werden könnte & Transparenz statt Lobbyismus!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gerade Jungen hängen teilweise in Ihrer Entwicklung und Einsichtigkeit Gleichaltrigen hinterher. Da muss es weiterhin Freiheit für den Richter geben, eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen.

Reinhold Ritter | dieBasis

„Beenden aller Coronamaßnehmen, Rechtsstaat wieder herstellen“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!
sie dürfen wählen aber nicht als Erwachsene bestraft werden, lächerlich