Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) |
Sonja Marschke | Die Humanisten |
Nein!
Ist mir wichtig! |
Auch wenn Heranwachsende die Schwelle der Volljährigkeit überschritten haben, besteht kein Grund, pauschal Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Das derzeitige Modell hat sich bewährt und bedarf insofern keiner Änderung |