Antworten von FREIE WÄHLER-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Andrea Brenda Graham | FREIE WÄHLER

„" Heute ist die gute alte Zeit von morgen!"“

Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Ja!
Ist mir wichtig!

Annette Ute Martina Schrader-Schoutz | FREIE WÄHLER

Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Eher nicht
Ist mir wichtig!
Jugendliche Intensivtäter sollen keine Sonderrechte haben, hier müssen allerdings die Jugendämter wesentlich früher eingreifen.

Hans-Peter Weiland | FREIE WÄHLER

„Offen, ehrliche und mache keine Versprechungen.“

Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Eher ja
Ist mir wichtig!

Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER

„Mit gesundem Menschenverstand nach Berlin!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wer Rechte hat muss auch Pflichten haben. Wahlrecht ab 16, Strafrecht ab 16.