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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Staatstrojaner abschaffen!«

»Die rechtliche Grundlage zur Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung mittels Staatstrojaner soll wieder abgeschafft werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Staatstrojaner abschaffen! – Die rechtliche Grundlage zur Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung mittels Staatstrojaner soll wieder abgeschafft werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Aleksander Lodwich | DM
„Zukunft menschlich gestalten“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher ja Ich bin für eine absolute Unantastbarkeit der Wohnstätte. So lange keiner um Hilfe schreit, hat auch die Polizei nicht das Recht dort einzudringen. Gleiches gilt für Computer.
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Eher ja Auch im Digitalen muss eine konsequente Strafverfolgung stattfinden. Straftaten sind zielgerichtet durch eine materiell und technisch entsprechend ausgestattete Polizei und Justiz zu verfolgen und zu ahnden. Die im Digitalen hinterlassenen Spuren bieten Ermittlerinnen und Ermittlern eine Unmenge an Anhaltspunkten für ihre tägliche Arbeit. Für den Einsatz von Online -Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung hingegen hat das Bundesverfassungsgericht engste Grenzen gezogen. Wir halten die im Hauruck-Verfahren beschlossene gesetzliche Regelung zum Einsatz der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig. Ebenfalls lehnen wir das staatliche Offenhalten und gezielte Nutzen von so genannten Zero Day -Sicherheitslücken als rechtsstaatlich nicht vertretbar ab.
Christian Reinke | SPD
„Dicker Einsatz für mehr Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6.
Eher ja Der Einsatz sollte nur mit mehr und härteren Auflagen in Ausnahmefällen möglich sein.
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Eher ja Bisher fehlt der Nachweis, dass mehr Daten mehr Sicherheit bringen. Eine anlasslose Datenspeicherung und der Staatstrojaner zeigen, dass der Staat keinen Respekt vor dem Privaten der Bürger hat.
Prof. Dr. Klaus Buchner | ÖDP
„Mensch vor Profit“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher ja Nur bei konkretem Verdacht auf SCHWERE Straftaten nach einem Bescheid eines Richters
Karin Schäfer | DIE VIOLETTEN
„für Menschlichkeit, Gerechtigkeit und ein Leben in Würde für jedermann“
Kandidiert im Wahlkreis Oberhausen – Wesel III.
Eher ja Dies sollte nur bei begründetem Verdacht erlaubt sein.
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Eher ja Ob derartige Maßnahmen wirklich den gewünschten Effekt erbringen, ohne zu sehr den Datenschutz und das Recht auf Privarsphäre auszuhöhlen, darf durchaus bezweifelt werden.
Anja Margarete Helene Hajduk | GRÜNE
„Klimaschutz vorantreiben und mit der Wirtschaft vorne bleiben“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Eher ja Auch im Digitalen muss eine konsequente Strafverfolgung stattfinden. Straftaten sind zielgerichtet durch eine materiell und technisch entsprechend ausgestattete Polizei und Justiz zu verfolgen und zu ahnden. Die im Digitalen hinterlassenen Spuren bieten Ermittlerinnen und Ermittlern eine Unmenge an Anhaltspunkten für ihre tägliche Arbeit. Für den Einsatz von Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung hingegen hat das Bundesverfassungsgericht engste Grenzen gezogen. Wir halten die im Hauruck-Verfahren beschlossene gesetzliche Regelung zum Einsatz der Online-Durchsuchung und der Quellen- Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig. Ebenfalls lehnen wir das staatliche Offenhalten und gezielte Nutzen von so genannten Zero Day-Sicherheitslücken als rechtsstaatlich nicht vertretbar ab.
Carsten Baums | PIRATEN
„Mitfühlend, unangepasst und tolerant - für Freiheit, Privatheit & Mitbestimmung“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 25.
Eher ja Es gibt nur ganz wenige Extremfälle, in denen m.E. der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt sein darf. Das Mindeste ist aber auch dann eine Pflicht im nachhinein die Betroffenen zu informieren. Keiner darf abgehört oder belauscht werden, ohne davon zu erfahren.
Dr. Herbert Sirois | GRÜNE
„"Leidenschaft und Augenmaß"“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Eher ja Es ist ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Freiheits- und Bürgerrechte zu reagieren. Wer bereit ist, die Freiheit für mehr Sicherheit zu opfern, wird am Ende beides verlieren!
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher ja Der Weg der Massenspeicherung von Daten ist der Falsche. Es gibt seit Jahren effektivere Lösungsansätze, bei der die Rechte der Bürger geschützt sind.

Auch hier stehen die Wirtschaftsinteressen eines sehr mächtiger Industriezweiges im Vordergrund.