ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Staatstrojaner abschaffen!«

»Die rechtliche Grundlage zur Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung mittels Staatstrojaner soll wieder abgeschafft werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Staatstrojaner abschaffen! – Die rechtliche Grundlage zur Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung mittels Staatstrojaner soll wieder abgeschafft werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Siegfried Verdonk | Kennwort: SIGGI
„Vereinte Kraft, Großes schafft!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Nein! Der Staat kann sich und die Bürger nicht hinreichend schützen. Die Verbrechensbekämpfung muss jede Unterstützung erfahren.
Dr. Carola Reimann | SPD
„Stark für Braunschweig.“
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Wenn Straftäter die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzten, sollten auch die Polizeibehörden diese neuen technischen Wege gehen können, um Verbrechen aufzuklären. Für die Zulassung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung gelten ebenso strenge Voraussetzungen wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung.
Christof Rausch | AfD
„Mehr Demokratie durch Volksabstimmung“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Nein! Bei den Osama's und anderen Menschenverachtenden Gefährden in diesem Land, die unsere Gesellschaft hassen, ist es hilfreich diese präventiv zu "behandeln".
Fabian Beese | V-Partei³
„Gemeinsam für eine bessere Welt“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Dies ist abhängig vom Einzelfall
Martin Schnellinger | ÖDP
„Umweltschutz und trotzdem die Freiheit des einzelnen so gut es geht achten“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Ich habe Vertrauen zum Staat.
Gregor Voht | FREIE WÄHLER
„Positionen statt Populismus!“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Nein! Diese Instrumente sind wichtig, damit das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Entscheidend ist, dass solche Instrumente nur nach richterlicher Anordnung angewendet werden.
Dr. Ilse Ertl | FREIE WÄHLER
„Wir möchten den Bürger schützen und Schaden von ihm abwenden.“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Der Bürger darf ohne richterlichen Beschluss nicht überwacht werden. Wir wollen keinen gläsernen Bürger.
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Den Strafverfolgungsbehörden müssen auch digitale Ermittlungswerkzeuge zur Verfügung stehen. Die Grundrechtseingriffe durch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind gerechtfertigt, wenn es um schwere Kriminalität und Terrorismus geht. Die rechtlichen und auch die technischen Hürden sind so hoch, dass ihr Einsatz schon deshalb nur bei schwerster Kriminalität in Frage kommt. Die Anwendung steht unter Richtervorbehalt.
Eduard Meßmer | FREIE WÄHLER
„Politik vom Kopf auf die Füße stellen / GLOBAL denken - LOKAL handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Nein! Auch eine Online-Durchsuchung ist eng an die vielschichtige Bestimmungen der Strafprozessordnung gebunden. Wie der Name schon sagt, geht es hier um Strafrecht, d.h. sozialschädliches Verhalten. Das abgestufte System der strafprozessualen Vorschriften bei Eingriffen in die Rechte Dritter lässt auch eine Online-Durchsuchung nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu. Wer hat damit ein Problem? Der massiven Zunahme der Internet-Kriminalität (klassischer Fall: Kinderpornografie) darf der Staat nicht hilflos zusehen. Hier brauchen die Strafverfolgungsorgane auch die Befugnis den Verdacht von Straftaten zu verfolgen. Dieser negativ konnotierte Begriff "Staatstrojaner" übersieht, dass diese Eingriffe des Staates (in diesem Falle nicht Verfassungsschutz, sondern Justiz und Polizei) in einem konkreten Einzelfall die Rechte von Geschädigten schützen sollen und müssen und im Ganzen die Gesellschaft.
Dr. Ralf Sebastian Bank | FREIE WÄHLER
„Freie Wähler: Die anständige Alternative!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Nein! Wenn es der Terrorabwehr, der Bekämpfung von Organisiertem Verbrechen und anderen Kapitalverbrechen dient, einer richterlichen Aufsicht unterliegt, dann ist eine "Staatstrojaner" im Grunde nicht anders zu bewerten als das Abhören von Telefongesprächen.
Maximilian Wolfgang Stocker | BP
„Freiheit für Bayern “
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Nein! Der Staat muss in der Lage sein, sich auch im Internet zu schützen.