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Antworten von CDU/CSU-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Cajus Julius Caesar | CDU
„Lippe in guten Händen“
Kandidiert im Wahlkreis Lippe I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Eher ja
Dr. Thomas Wolfgang Feist | CDU
„Ich liebe meine Stadt und suche ihr Bestes! Als Leipziger im Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 9.
Eher ja Vor allem sollen schnellere Urteilssprechungen erfolgen, um Tat und Strafe in einen Zusammenhang zu bringen.
Thorsten Frei | CDU
Kandidiert im Wahlkreis Schwarzwald-Baar.
Eher ja
Philipp Graf von und zu Lerchenfeld | CSU
„Farbe bekennen! Bayern stärken!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 29.
Eher ja
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Unstrut-Hainich-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher ja Für 18- bis 21-Jährige soll Jugendstrafrecht eine Ausnahme bleiben.
Prof. Monika Grütters | CDU
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher ja Die Beurteilung von volljährigen Straftätern soll im Regelfall nach Erwachsenenstrafrecht erfolgen. Ein Abweichen davon sollte zukünftig zur Ausnahme werden.
Christian Haase | CDU
„Frische Ideen für Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Eher ja
Dr. Stefan Kaufmann | CDU
„Weiter für Stuttgart“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher ja
Roderich Kiesewetter | CDU
„Mit Herz und Verstand. Für die Menschen unserer Region.“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Eher ja Ab 18 ist man in Deutschland volljährig, dies sollte sich auch bis aufs Strafrecht auswirken. Wir sollten es aber nicht übertreiben.
Katharina Landgraf | CDU
„Für Gerechtigkeit zwischen den Generationen und für deren Zusammenhalt“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Eher ja
Bernd Liebhardt | CSU
„Gemeinsam für Deutschland und unsere Region Coburg - Kronach.“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 66.
Eher ja Generell sollte die Anwendung von Jugendstrafrecht zwar nicht ausgeschlossen werden, aber auch künftig nicht mehr die Regel sein.
Florian Lorenzen | CDU
„Gemeinsam nach Lösungen suchen“
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 16.
Eher ja
Dietrich Monstadt | CDU
„Einer für Alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher ja
Ulrich Petzold | CDU
„Meine Heimat sind die Menschen der Region“
Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher ja Heute sind Jugendliche durchaus früher reif. Gerade Intensivtäter sollten sich nicht hinter dem Jugendstrafrecht verstecken dürfen.
Anita Schäfer | CDU
„Gemeinsam erfolgreich für Deutschland!“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Eher ja
Tankred Schipanski | CDU
„Ihre starke Stimme in Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 5.
Eher ja Für 18-21-Jährige soll das Jugendstrafrecht eine Ausnahme bleiben.
Jens Spahn | CDU
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Eher ja
Rita Stockhofe | CDU
Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 50.
Eher ja
Thomas Strobl | CDU
Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Eher ja Für 18- bis 21-Jährige soll Jugendstrafrecht eine Ausnahme bleiben.
Dr. Hans-Peter Uhl | CSU
„Für Satbilität und Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Eher ja Häufigkeit und Schwere der gerade von dieser Altersgruppe begangenen Straftaten haben gegenüber früher signifikant zugenommen.Des weiteren stammt die einschlägige Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes von 18-21 aus einer Zeit, als die Volljährigkeit erst mit 21 begann. Daher ist im Regelfall eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht wünschenswert. Im Einzelfall muss es weiterhin möglich sein, die Strafe von Tätern bis 21 Jahren aufgrund ihrer psychischen Entwicklung nach dem Jugendgerichtsgesetz entsprechend zu mildern.
Marco Wanderwitz | CDU
„Für die Heimat im politischen Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Eher ja Die Fragestellung "passt" nicht so ganz. Das Regel-Ausnahme-Prinzip muss an dieser Stelle wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden - Regelfall Erwachsenenstrafrecht, Ausnahme Jugendstrafrecht.
Prof.Dr. Helmut Adolph Wilhelm Wenck | CDU
„Bürgernah unter Wahrung christlicher Grundwerte“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 62.
Eher ja Ab dem Lebensalter von 18 Jahren sind die Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Daher ist ihnen auch die volle Verantwortung für ihre Handlungen zuzutrauen und zuzumuten.
Lars Zimmermann | CDU
„Politik muss weiter denken. Neue Fragen stellen, offen für neue Antw. sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Pankow.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 9.
Eher ja
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