HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von CDU/CSU-Kandidaten auf die Forderung/These

»Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen!«

»Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen offengelegt werden.«

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Norbert Barthle | CDU
„Klare Werte. Klare Worte.“
Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Nein! Kein Sonderrecht nur für Abgeordnete!
Dr. Thomas Wolfgang Feist | CDU
„Ich liebe meine Stadt und suche ihr Bestes! Als Leipziger im Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 9.
Nein! Wir haben eine gute Abstufung der Nebentätigkeiten. Jeden Cent abzurechnen ist ein bürokatisches Unding. Ich würde zudem (da ich Mitglied einer GbR bin) auch das Einkommen der Beteiligten mit offenlegen (da bei einer GbR alle Beteiligten zu gleichen Teilen Einkünfte haben). Datenschutz ade - oder?! Vor dem Finanzamt müssen sowieso alle Einkünfte angegeben werden. Aber eben auch nur dort. Und das ist gut so.
Eberhard Gienger MdB | CDU
„Gemeinsam für Neckar-Zaber“
Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Nein! Wir haben bereits beschlossen, dass ab der kommenden Wahlperiode die Einkünfte nicht mehr in drei Stufen sondern in zehn Stufen offengelegt werden müssen. Ich hätte ein Problem damit, wenn z.B. Anwälte Namen von Mandanten und Rechnungsbeträge offenlegen müssten. Dies wäre sonst ein Eingriff in die Privatsphäre des Anwalts wie auch seines Mandanten.
Raphael Grohganz | CDU
„Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 28.
Nein!
Ist mir wichtig!
Der Job des Abgeordneten ist eine (bisweilen recht umfangreiche) Nebentätigkeit.

Der Abgeordnete wird geführt mit dem Beruf xy. Er ist in seiner Eigenschaft als xy abgeordnet. Dafür bekommt er ja Tagegeld (Diät) und kein Gehalt oder Honorar.


Jürgen Hardt | CDU
„Für die Bergischen Städte in Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein! Bereits heute Veröffentlichungspflicht mit Stufen, die zukünftig noch weiter differenziert werden. Hinreichend transparent.
Sylvia Pantel | CDU
„Mit Herz und Verstand“
Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Nein! Die bereits bestehenden Transparenzregeln halte ich für ausreichend - auch wenn ich als Bundestagsabgeordnete keiner Nebentätigkeit nachgehen werde, sondern mich voll und ganz für die Bürgerinnen und Bürger in Düsselorf und Deutschland einsetzen werde.
Dr. Joachim Pfeiffer | CDU
„Wenn man Politik anderen überlässt, wird sie anders gemacht!“
Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Nein! Für mich steht in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter das politische Mandat ganz eindeutig im Mittelpunkt. Dass ich mit dem Mandat eine Person öffentlichen Interesses bin, die sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen hat, gehört ohne Zweifel dazu. Ich bin jedoch nicht bereit, mein freies Mandat durch eine komplette Offenlegungspflicht im Hinblick auf Verdienst und Zeitaufwand einschränken zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2007 sehr treffend formuliert: „Wer freie Abgeordnete will, muss auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass die vom Volk Gewählten ganz überwiegend mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen.“
Christina Schwarzer | CDU
„Für Neukölln in den Bundestag!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein!
Marco Wanderwitz | CDU
„Für die Heimat im politischen Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Nein! Berufsausübung, das sind nicht Vorträge a la Herr Steinbrück!, neben dem Mandat halte ich für wichtig, um Berufspolitikertum und Abhängigkeit vom Mandat mit ihren negativen Auswirkungen auf die Freiheit der Entscheidungen zu begrenzen. Genau das funktioniert aber nicht, wenn man dem Ansatz dieser Frage folgt. Im Übrigen ist diese "Volltransparenz" bei Berufsgeheimnisträgern wie bspw. Anwälten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
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