HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!«

»Die Freiheitsrechte im Internet müssen eingeschränkt werden, um die Bevölkerung vor Kriminalität zu schützen.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Frank Berger | FDP
„Weniger Schulden, mehr Chancen!“
Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 28.
Nein!
Ist mir wichtig!
Überschrift und These passen nicht zusammen. Selbstverständlich darf das Internet kein rechtsfreier Raum sein, aber dafür müssen nicht Freiheitsrechte im Internet eingeschränkt werden. Strafverfolgung bei begründetem Verdacht ist bisher möglich, und dass soll auch so bleiben, aber uneingeschränkte Überwachung des Internets gibt es nicht mit mir und der FDP.
Sebastian Blumenthal | FDP
„Kiel im Herzen - Ihre Freiheit im Sinn!“
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Eher nicht
Ist mir wichtig!
Freiheitsrechte müssen offline wie online gelten - es geht auch hier um die richtige Balance.
Jens Brandenburg | FDP
„Heute schon an morgen denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Mehr Datenschutz muss gewährleistet werden. Neue Freiheitseinschränkungen wie durch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung oder eine Internetzensur lehne ich ab. Es geht den Staat nichts an, wann Sie wo mit wem wie lange telefonieren oder schreiben. Einmal erhobene Daten geraten schnell in falsche Hände. „Quick Freeze“, ein schneller Zugriff im Verdachtsfall macht Sinn. Einen Generalverdacht und hemmungslose Überwachung hat Ihre

Privatsphäre nicht verdient.
Katrin Helling-Plahr | FDP
„Weil jeder anders ist.“
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23.
Nein!
Ist mir wichtig!

Dr. Helmut Kaltenhauser | FDP
„Freiheit und Verantwortung“
Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 27.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Der Hauptaussage stimme ich zu, der Untertitel widerspricht dem aber. Natürlich darf Internet kein rechtsfreier Raum sein, aber das bedeutet doch nicht automatisch Einschränkung der Freiheit!
Uwe Probst | FDP
„Freiheit statt Bevormundung“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Spessart.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Überschrift ist doppelt falsch. Das Internet ist weder ein Raum noch rechtsfrei! Das ist ein Schlagwort der Panikmacher. Das Recht an den eigenen Daten ist aus den Menschenrechten ableitbar und darf nicht eingeschränkt werden.
Dipl. Ing. Stefanie Ruffen | FDP
„Freiheit vor Staat“
Kandidiert im Wahlkreis Köln I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 43.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Das Einschränken von Freiheitsrechten widerstrebt mir in hohem Masse. Trotzdem gilt auch für das Internet: Die eigene Freiheit hört dort auf, wo die des anderen beginnt. Im Internet müssen die gleichen Rechte und Gesetze gelten!
Jimmy Schulz | FDP
„Freiheit statt Überwachung“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir haben bereits ausreichend Gesetze zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und diese haben auch Gültigkeit im Internet.
Siegfried Hermann Seidl | FDP
„Wieder Rot? Wieder Schwarz? Diesmal Seidl!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das wäre der Anfang des totalen Überwachungsstaates. Natürlich ist ein Staat, der alles überwachen kann, sicherer als einer, in dem es Freiräume gibt. Aber wollen wir demnächst eine Videokamera in unseren Schlafzimmern installiert haben? Deutschland ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung sicher. Im Übrigen gilt das Zivil- und Strafrecht auch fürs Internet.
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