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Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!«

»Die Freiheitsrechte im Internet müssen eingeschränkt werden, um die Bevölkerung vor Kriminalität zu schützen.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dipl.-Verwaltungswirt Bernhard Dierdorf | GRÜNE
„Ich gehe für Sie nach Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die aktuellen Ausspähungen durch die Geheimdienste einschließlich der Bedrohung der Pressefreiheit (s. GB) bedrohen unsere persönliche Freiheit. Freiheit geht vor Sicherheit.
René Heesen | GRÜNE
„Ich kämpfe für eine gerechte energiewende“
Kandidiert im Wahlkreis Viersen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 40.
Nein!
Ist mir wichtig!
Filterung des Datenverkehrs sowie massenhafte und unbegründete Speicherorgien wie die Vorratsdatenspeicherung lehnen wir strikt ab. Der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur ist in unseren augen bürgerrechtlich, rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich.
Katja Husen | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 7.
Eher nicht
Ist mir wichtig!
Das Internet ist und war nie ein rechtsfreier Raum. Natürlich müssen Rechte im Netz genauso geschützt werden wie in der analogen Welt - mit den gleichen Einschränkungen, wenn es um die Abwägung zB von Grundrechten geht. Im Sinne einer Pseudosicherheit Grundrechte im Internet abzubauen, ist für mich inakzeptabel. Ich will ein freies Netz, in dem meine Bürgerinnenrechte volle Gültigkeit haben!
Ute Maria Meiser | GRÜNE
„Wohlstand statt immer mur Wachstum“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 7.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Die Freiheitsrechte im Internet müssen gestärkt werden, um die Bevölkerung vor Kriminalität zu schützen.
Dr. Ophelia Nick | GRÜNE
„Mit Energie für die Wende“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Freiheit in einer digitalisierten Welt bedeutet sowohl Schutz des Individuums als auch Durchsetzung seiner Rechte. Dies muss effektiv, aber auch strikt bürgerrechtskonform geschehen. Wir lehnen, auch im Netz, weitere Aufweichung und Relativierung von Grundrechtsstandards ab und so darf unter dem Deckmantel der sogenannten Cybersicherheit nicht der Abbau eines freien und offenen Internets vorangetrieben werden.
Joscha Pullich | GRÜNE
„Für neue Wege in der Politik“
Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Unsere Gesetze gelten nicht nur offline sondern auch online, zum Schrecken von Schwarz-Rot auch das Grundgesetz.

Ich werde Gesetzesentwürfen, die die Bürgerrechte einschränken oder die Bürger unter Generalverdacht stellen, keinesfalls zustimmen.
Andreas Romppel | GRÜNE
„Schlechte Laune ist ein Denkfehler!“
Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 16.
Ja!
Ist mir wichtig!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Freiheitsrechte der Bürger müssen im Gegenteil ausgeweitet werden, um sie vor Überwachung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu schützen.
Tabea Rößner | GRÜNE
„Mit Herz und Verstand für mehr Fairness im Land“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Jörg Rupp | GRÜNE
„sozial und fair (und streitbar)“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Nein!
Ist mir wichtig!
das Internet ist ein sozialer Raum, in dem natürlich alle Gesetze gelten wie im analogen Raum ebenfalls. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Hanna Susanne Agnes Russo | GRÜNE
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Vogtlandkreis.
Nein!
Ist mir wichtig!

Jan Paul Stich | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Worms.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!

Sebastian Tröbs | GRÜNE
„Für Morgen, statt von Gestern.“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelsachsen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 10.
Nein!
Ist mir wichtig!

Martin van Elten | GRÜNE
„Für ein freies Netz für alle.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Internet ist nie ein rechtsfreier Raum gewesen, sondern Gesetze gelten online wie offline.Freiheit in einer digitalisierten Welt bedeutet sowohl Schutz des Individuums als auch Durchsetzung seiner Rechte. Dies muss effektiv, aber auch strikt bürgerrechtskonform geschehen. Straftaten können im Internet effektiv verfolgt werden, was in der öffentlichen Wahrnehmung oft missachtet wird, aber richtig und wichtig ist. Aber Freiheitsrechte im Netz weiter einzuschränken ist der falsche Weg, weil er alle Menschen unter einen Generellverdacht stellt. Es darf kein Weiterso bei der Einschränkung von Bürgerrechten im Netz geben, Freiheit darf nicht für vermeintliche Sicherheit eingeschränkt werden.
Dr. Konstantin von Notz | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Freiheit in einer digitalisierten Welt bedeutet sowohl Schutz des Individuums als auch Durchsetzung seiner Rechte. Dies muss effektiv, aber auch strikt bürgerrechtskonform geschehen. Wir lehnen, auch im Netz, weitere Aufweichung und Relativierung von Grundrechtsstandards ab und so darf unter dem Deckmantel der sogenannten Cybersicherheit nicht der Abbau eines freien und offenen Internets vorangetrieben werden.
Roman-Hartmut Wauer | GRÜNE
„Natürlich GRÜN!“
Kandidiert im Wahlkreis Zollernalb – Sigmaringen.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Das "Internet" als solches, also die Technik des Vernetzend, die Verteilung der Daten ist rechtsfrei, so wie Straßen keine Verantwortung für auf ihr begangene Straftaten übernehmen können. Die Transportwege sind rechtlich neutral und sie müssen es auch künftig bleiben.



Aber: Die Punkte, an denen Daten eingespeist werden dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Sie unterliegen a) den individuellen Gesetzen des Landes, in dem die Daten zur Verfügung gestellt werden, sie unterliegen aber auch b) den Gesetzen des Landes, in dem die Daten nachgefragt werden. Aus diesem scheinbaren Widerspruch ergibt sich, dass Rechtsverstöße nur außerhalb des Internets geahndet werden dürfen, andererseits das Transportwege frei von Geheimdienstlichen Aktivitäten bleiben müssen.



So wie diese Frage gestellt wurde, kann sie nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Im Sinne des Fragenden muss das Internet rechtsfrei, darf aber nicht rechtlos sein.
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