ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dr. Manfred Hans Erich Wolfrum | AfD
„Grenzen kontrollieren. Asylchaos beenden. Altersarmut stoppen.“
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Eher ja Das ist ja schon immer eine schwerwiegende Entscheidung gewesen. Aber wir müssen daran rütteln, denn der Opferschutz muss notwendig (wieder) höher als der Täterschutz rangieren!
Dr. Sabine Barbara Bank | FREIE WÄHLER
„Nicht quatschen-machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher ja ggf. seelische Folter- keine körperliche Misshandlung( bei Kindesentführung z.B.)