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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12.
Eher nicht Folter ist oft kontraproduktiv. Wer gefoltert wird, erzählt alles, damit es aufhört. Auch Unfug. Wer in einer echten Notsituation (Entführung + drohender Mord) meint zu diesem Mittel greifen zu müssen, ist dafür nicht zu ächten, hat aber die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen, auch wenn die Umstände strafmildernd ausgelegt werden sollten.
Rhavin Grobert | Die PARTEI
„Wahlversprechen vorher brechen!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Eher nicht Natürlich: wer wird nicht gern gefoltert, weil die Indizien gegen ihn sprechen obwohl er unschuldig ist? Ich stelle mir auch die entsprechenden Vorschriften und Fortbildungskurse dazu sehr interessant vor. Die rechtstaatliche Umsetzung würde sicher ein Meilenstein deutscher Realsatire, dürfte aber mit dem Grundgesetz nur vereinbar sein, wenn das Opfer schriftlich einwilligt.
Alexander Müller | FDP
„Jeder Mensch kann etwas; trauen wir ihm doch zu, sein Leben selbst zu gestalten “
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Eher nicht Das Grundgesetz schützt Leib und Leben aller Menschen. Juristen sagen, nicht einmal die mögliche Rettung von Menschenleben rechtfertige die Androhung körperlicher Gewalt. Ich sehe hier kein tabu, denn die Realität hat ja gezeigt, dass solche Situationen entstehen können. Es wird aber schwierig bis unmöglich, das Grundgesetz hier zu ändern.