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Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12.
Eher nicht Folter ist oft kontraproduktiv. Wer gefoltert wird, erzählt alles, damit es aufhört. Auch Unfug. Wer in einer echten Notsituation (Entführung + drohender Mord) meint zu diesem Mittel greifen zu müssen, ist dafür nicht zu ächten, hat aber die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen, auch wenn die Umstände strafmildernd ausgelegt werden sollten.
Martin Metz | GRÜNE
„Mit Mut für Mensch und Umwelt“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Eher nicht
Ulrike Täck | GRÜNE
„Wer, wenn nicht wir?“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Eher nicht
Helmut Wening | GRÜNE
„jeder Tag ein Wahltag“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Eher nicht