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Antworten von FREIE WÄHLER-Kandidaten auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dr. Sabine Barbara Bank | FREIE WÄHLER
„Nicht quatschen-machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher ja ggf. seelische Folter- keine körperliche Misshandlung( bei Kindesentführung z.B.)
Konrad Specker | FREIE WÄHLER
„Einer von uns, einer für uns!!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 36.
Eher ja
Georg Rudolf Stadler | FREIE WÄHLER
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Eher ja
Udo Striess-Grubert | FREIE WÄHLER
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Eher ja