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Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dietmar Ertel | AfD
„Mit Diplomatie und Rabatz“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 6.
Eher ja
Prof. Dr. Steffen Reichmann | AfD
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Eher ja
Norbert Senges | AfD
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Eher ja
Dr. Manfred Hans Erich Wolfrum | AfD
„Grenzen kontrollieren. Asylchaos beenden. Altersarmut stoppen.“
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Eher ja Das ist ja schon immer eine schwerwiegende Entscheidung gewesen. Aber wir müssen daran rütteln, denn der Opferschutz muss notwendig (wieder) höher als der Täterschutz rangieren!