Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Weniger Anonymität im Internet!«

»Die Möglichkeiten zur anonymen Verbreitung von Inhalten im Internet sollen eingeschränkt werden, um bei Straftaten die Täter besser identifizieren zu können.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Weniger Anonymität im Internet! – Die Möglichkeiten zur anonymen Verbreitung von Inhalten im Internet sollen eingeschränkt werden, um bei Straftaten die Täter besser identifizieren zu können. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Victoria Broßart | GRÜNE

„Klimaschutz, Energie, Verkehr - Voranbringen was uns bewegt“

Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Nein!

Sebastian Hansen | GRÜNE

„Zeit für eine neue Politik! “

Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein! Es gibt ein europarechtlich verbürgtes Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung digitaler Dienste. Die Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren zu können, ist essentiell für eine freiheitliche Demokratie und Rechtsstaat. Für die Polizeiarbeit und strafrechtliche Ermittlungen gibt es bereits zahlreiche Ansätze, für die verschlüsselte Kommunikation nicht hintergangen werden muss. Können potentielle Täter*innen nicht ermittelt werden, sollen Accounts gesperrt werden können. Dies und weitere Maßnahmen bündeln wir in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz.


Maria Ulrike Heubuch | GRÜNE

„Du bist so klug, Herr Nilsson, dass du jederzeit Professor werden könntest.“

Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 28.
Nein!

Maximilian Knut Kiesel | GRÜNE

„Klimaschutz mit Dir“

Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Nein! Es gibt ein europarechtlich verbürgtes Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung digitaler Dienste. Die Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren zu können, ist essentiell für eine freiheitliche Demokratie und Rechtsstaat. Für die Polizeiarbeit und strafrechtliche Ermittlungen gibt es bereits zahlreiche Ansätze, für die verschlüsselte Kommunikation nicht hintergangen werden muss. Können potentielle Täter*innen nicht ermittelt werden, sollen Accounts gesperrt werden können. Dies und weitere Maßnahmen bündeln wir in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz.

Sonja Lattwesen | GRÜNE

„Deiche hoch, Mieten runter!“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 11.
Nein! Die Anonymität des Internets ist ein hohes Gut. Die meisten Verbrechen "im Internet" haben reale Auswirkungen im realen Leben und sind dort verfolgbar. Dafür müssen keine gefährlichen Lücken geschaffen werden, die es Kriminellen dann noch einfacher machen, Netze oder Konten anzugreifen.

Fabian Maximilian Müller | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 56.
Nein!
Ist mir wichtig!

Dr. Richard Ralfs | GRÜNE

„Gemeinsam mehr Zukunft wagen“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 36.
Nein! Eine freie Gesellschaft lebt von der Freiheit des Wortes und der Gedanken, die ihrerseits in Gefahr ist, wenn man praktisch immer unter Beobachtung ist. Das Fehlverhalten weniger darf nicht zur anlasslosen Grundrechtsbeschneidung aller führen, genau wie in der analogen Welt, in der wir uns auch nicht bei jedem Wortbeitrag/Gespräch ausweisen müssen.

Thomas Reinert | GRÜNE

„Politik ist die Aufgabe, auf Veränderungen einzugehen oder darauf hin zu wirken.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 64.
Nein!
Ist mir wichtig!
Meinungsfreiheit ist sehr wichtig! Bei Straftaten bzw. Anzeigen Dritter z.B. wegen Mobbing etc. sollen die Polizeibehörden in die Lage versetzt werden, auch "anonyme" Tatbestände zu ermitteln. Bestehende Gesetzeslücken um dies zu ermöglichen, müssen geschlossen werden.

Nik Riesmeier | GRÜNE

„Für ein Leuchtfeuer für die Demokratie!“

Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Gütersloh III – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 54.
Nein! Es gibt ein europarechtlich verbürgtes Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung digitaler Dienste. Die Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren zu können, ist essentiell für eine freiheitliche Demokratie und Rechtsstaat.

Jamila Anna Schäfer | GRÜNE

„Für saubere Umwelt und ehrliche Politik“

Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Es gibt ein europarechtlich verbürgtes Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung digitaler Dienste. Die Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren zu können, ist essentiell für eine freiheitliche Demokratie und Rechtsstaat. Für die Polizeiarbeit und strafrechtliche Ermittlungen gibt es bereits zahlreiche Ansätze, für die verschlüsselte Kommunikation nicht hintergangen werden muss. Können potentielle Täter*innen nicht ermittelt werden, sollen Accounts gesperrt werden können. Dies und weitere Maßnahmen bündeln wir in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz.

Marcus Schmitt | GRÜNE

„Ganz Klar Gegen Nazis“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 24.
Nein!
Ist mir wichtig!
Privatsphäre ist nicht verhandelbar

Merle Spellerberg | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Für unsere Zukunft.“

Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt ein europarechtlich verbürgtes Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung digitaler Dienste. Die Möglichkeit verschlüsselt kommunizieren zu können, ist essentiell für eine freiheitliche Demokratie und Rechtsstaat. Für die Polizeiarbeit und strafrechtliche Ermittlungen gibt es bereits zahlreiche Ansätze, für die verschlüsselte Kommunikation nicht hintergangen werden muss. Können potentielle Täter*innen nicht ermittelt werden, sollen Accounts gesperrt werden können. Dies und weitere Maßnahmen bündeln wir in einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz.

Kim Stattaus | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Märkisch-Oderland – Barnim II.
Nein!

Margit Theresia Stumpp | GRÜNE

„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt.“

Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es gibt keinen Vorschlag, der nicht ausschließt, dass sich Straftäter:innen mit falschen Profilen im Netz tummeln. National ist dies ohnehin nicht zu leisten.

Die Anonymität schützt dagegen z.B. Oppositionelle in autoritären Staaten und damit auch die Meinungsfreiheit.

Katharina Eva Elisabeth Voller | GRÜNE

„Für eine offene, gleichberechtigte Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein! Das Recht auf anonyme

und pseudonyme Nutzung

digitaler Dienste ist in Europa ein verbürgtes Recht!

Für die Polizeiarbeit und strafrechtliche Ermittlungen gibt es bereits zahlreiche

Ansätze, für die verschlüsselte Kommunikation nicht hintergangen werden muss.

In einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz wollen wir verschiedene Maßnahmen bündeln, z.B. dass Accounts

gesperrt werden können, wenn potentielle Täter*innen nicht zu ermitteln sind.