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Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Carsten Antrup | FDP
„Freiheit ist eine Lebenseinstellung“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Ja!
Ist mir wichtig!

Richard Böhringer | FDP
„Für eine starke Mitte - liberal und sozial“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 51.
Keine Angabe
Ist mir wichtig!

Christiane Fuchs | FDP
„Denken wir neu. Ländlicher Raum - Zukunft gestalten jetzt! “
Kandidiert im Wahlkreis Börde – Jerichower Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!

Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein!
Ist mir wichtig!
Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden.

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab.

Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden.

Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen.

Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden.

Sie sind keine Zensurbehörde.

Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten.

Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.