Antworten von Bündnis C-Kandidaten auf die Forderung/These

»Vermögen wieder besteuern!«

»Hohe private Vermögen sollen wieder besteuert werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Vermögen wieder besteuern! – Hohe private Vermögen sollen wieder besteuert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Dietrich Janzen | Bündnis C

„"Unser Glaube ist der Sieg" 1 Joh. 5, 4“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Unentschieden Das Konzept der Vermögenssteuer hatte sich gesellschaftlich nicht bewährt und wurde daher abgeschafft. Wenn Vermögenssteuer, dann nur für sehr hohe Vermögen. Der normale Bürger und der Mittelstand sollte nicht in seiner wirtschaftlichen Handlungsweise beeinträchtigt werden.

Thomas Lamowski | Bündnis C

„Einigkeit uns Recht und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Unentschieden mit Unterscheidung wie es genutzt ob als Kapitalanlage oder Betriebskapital . Womit Firmen arbeiten.

Martin Rübner | Bündnis C

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Eher ja Die Höhe des Vermögens muss hierbei individueller beachtet werden. Z.B. braucht es für eine Familie, die auf ein Eigenheim spart mehr Freiheiten als für ein Kinderloses Rentnerpaar.

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher ja Aber mit Augenmaß und nicht mit der Gießkanne. Es muss scharf getrennt werden zwischen Privatvermögen und Firmenvermögen.

Reinhard Seiler | Bündnis C

„Christliche Werte tragen den Staat! Christliche Ethik muss wieder das Handeln bestimmen!“

Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Eher ja Jedoch wäre es eine schwierige aufgäbe, die Vorgaben des BVG zu erfüllen. Aber deswegen sollte es nicht unterbleiben - schliesslich wäre es nicht nur verfassungskonform, es gab die VSt. viele Jahre lang. Auch sind die bereits extrem starken Kapitalkonzentrationen in wenigen Händen auch nicht ungefährlich für eine geordnete Gesellschaft.