Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!
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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Alleinerziehende finanziell besser unterstützen! – Alleinerziehende Eltern sollen finanziell besser unterstützt werden, beispielsweise durch ein höheres Kindergeld oder andere Maßnahmen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.
| Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Hermann Schulenburg | FDP „Zeit, dass sich was bewegt!“ Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25. |
Nein! |
Es ist eine private Entscheidung von Eltern, wie sie sich die Kindererziehung teilen und die finanziellen Lasten der Erziehung von Kindern regeln. Staatliche Eingriffe wären eine einseitige Besserstellung. Besser wäre es, wenn z.B das Kindergeld ein eigenständiger Anspruch des Kindes ist. |
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Carlos A. Gebauer | FDP „nemidem laede, immo omnes, quantum potes, iuva“ Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34. |
Nein! |
Familie ist Familiensache. |
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Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER „Anpacken statt abwarten!“ Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis. Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1. |
Nein! |
Durch die Trennung verlieren die Eltern nicht ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern. |
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Michael Bienek | PDV „Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur wieder auf“ Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis. Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1. |
Nein! |
Wie lehnen Subventionen für wen auch immer, aus welchen Gründen auch immer ab. |
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Dr. Ralf Sebastian Bank | FREIE WÄHLER „Freie Wähler: Die anständige Alternative!“ Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I. |
Nein! |
Es ist notwendig einen Beitrag dazu zu leisten, dass es nicht so viele Alleinerziehende gibt und die Erziehung im Rahmen einer Familie mit Vater und Mutter erfolgt. Anreize zu bieten, "Alleinerziehend" zu werden, ist ein Signal in die falsche Richtung. |
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Dr. Rolf Albach | FDP „Denken wir neu !“ Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 26. |
Nein! |
Sind Kinder von gut situierten Alleinerziehenden anders zu behandeln als von Eheparen, die nicht auf Rosen gebettet sind? |
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Anett Polzin | DiB „politik.anders.machen“ Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3. |
Nein! |
Keine Frage |
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Dietmar Grahl | NPD „Für ein souveränes Deutschland.“ Kandidiert im Wahlkreis Dresden I. |
Nein! |
Wegen Kleinigkeiten wird die Ehe beendet, dadurch wird dies nur noch unterstützt. |
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Kurt Rieder | ÖDP „"Raus aus dem Hamsterrad"“ Kandidiert im Wahlkreis Aachen II. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1. |
Nein!
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Ein Staat - eine Gemeinschaft sollte das finanziell unterstützen, was angestrebt wird. Ist es tatsächlich so, dass wir als Staat Alleinerziehende wollen? Wenn nein, warum begünstigen wir dann Alleinerziehende schon jetzt (z.B. in den Grundsicherungssystemen) gegenüber anderen Personengruppen? Damit sich auch die letzten Paare bei kleinem Anlass (zumindest offiziell) trennen? Von solchen Vorgehensweisen halte ich nichts. Und noch einmal: Auch hier birgt die Einführung eines Grundeinkommens den Lösungsansatz! Es gibt keine Unterhaltsverpflichtungen mehr, keine für den Vater, keine für die Mutter. Die Kinder und beide Elternteile erhalten IHR Grundeinkommen. Wenn sie nicht auseinandergehen wären das bei 1.000 € pro Erwachsenem und je 500 € pro Kind bei 2 Kindern 3.000 €. Wenn die Mutter dann mit ihren Kindern getrennt vom Vater lebt, bleiben ihr immer noch 2.000 € ohne Hinzuverdienst. Positiver Nebeneffekt: der Vater kann, anders als heutzutage, wieder ganz offiziell eine Arbeit antreten, ohne bis auf ein Minimum an Selbstbehalt heruntergepfändet zu werden (das gilt natürlich auch im umgekehrten Fall für die Mutter). |