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Antworten von BGE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Befristete Arbeitsverhältnisse einschränken!«

»Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund (sachgrundlose Befristung) sollen seltener erlaubt sein gesetzlich stärker limitiert werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Befristete Arbeitsverhältnisse einschränken! – Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund (sachgrundlose Befristung) sollen seltener erlaubt sein gesetzlich stärker limitiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Mark Adrian Appoh | BGE
„Grundeinkommen ist Freiheit.“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Unentschieden
Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher nicht Ein bedingungsloses Grundeinkommen sollte die MEnschen so absichern, dass befristete Arbeitsverträge kein Problem mehr darstellen.
Michael Nothdurft | BGE
„Einsatz für einen neuen Gesellschaftsvertrag. Bedingungsloses Grundeinkommen.“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Ja!
Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Ja! Die Eignung eines neuen Mitarbeiters kann man auch in der Probezeit herausfinden. Ich sehe keinen Grund, soetwas nicht als Begründung angeben zu können.
Joachim Winters | BGE
„Grundeinkommen ist wählbar, es geht nur noch um den politischen Willen!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Ja!