ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von B*-Kandidaten auf die Forderung/These

»Befristete Arbeitsverhältnisse einschränken!«

»Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund (sachgrundlose Befristung) sollen seltener erlaubt sein gesetzlich stärker limitiert werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Befristete Arbeitsverhältnisse einschränken! – Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund (sachgrundlose Befristung) sollen seltener erlaubt sein gesetzlich stärker limitiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Fares Al-Hassan | B*
„Pflanzenrecht für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Ja!
Peter Bernau-Wagner | B*
„Aufm Weg nach oben-sei nett zu wen du triffst -aufm weg nach unten triffste sie “
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Keine Angabe
Rhaffi Hadizadeh Kharazi | B*
„Wahlrecht für alle, die hier leben!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher ja
Andrea Kirschtowski | B*
„Unterm Tekno liegt der Punk!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Eher nicht Das Hauptproblem bei befristeten Arbeitsverträgen sind doch gerade die Befristungen mit (angeblichem) Sachgrund!



Ohne Sachgrund darf derzeit maximal 3x in bis zu insgesamt 2 Jahren befristet werden. Die bekannten Fälle von unsäglichen Kettenbefristungen (teilweise 15 und mehr Arbeitsverträge in 10 Jahren bei der gleichen Firma) waren ausnahmslos Befristungen mit Sachgrund (z.B. "Krankheitsvertretung", "Urlaubsvertretung") - so werden Arbeitnehmer_innen in prekären Status (u.U. sogar verbunden mit weniger Rechten als die Stammbelegschaft) gehalten und Arbeitgeber_innen sparen sich eine langfristige und sinnvolle Planung der tatsächlich benötigten Arbeitskräfte.

Dass Arbeitnehmer_innen Urlaub machen und auch mal krank werden, gehört in eine Betriebsplanung miteinbezogen! Es sind ausreichend Arbeitskräfte zu beschäftigen, damit dies auch allen Arbeitnehmer_innen problemlos möglich ist (Fürsorgepflicht!).
Beatrice Manowski | B*
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Ja!