Antworten von Bündnis C-Kandidaten auf die Forderung/These

»„Ehe für alle“ wieder abschaffen!«

»Die Ehe soll ausschließlich einer Verbindung aus Mann und Frau vorbehalten sein.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These „Ehe für alle“ wieder abschaffen! – Die Ehe soll ausschließlich einer Verbindung aus Mann und Frau vorbehalten sein. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Dietrich Janzen | Bündnis C

„"Unser Glaube ist der Sieg" 1 Joh. 5, 4“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Ja!

Thomas Lamowski | Bündnis C

„Einigkeit uns Recht und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ehe ist eine Rechtliche Verbindung zwischen Mann Und Frau. Das ist die bibliche Schöpfungsordnung welche sich weltweit in den meisten Kulturen bewährt hat.

Martin Rübner | Bündnis C

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die Ehe ist der Bund zwischen Mann und Frau!

Gleichgeschlechtliche Paare sollen aber nicht Diskriminiert werden.

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
"Ehe für alle" leistet keinen Beitrag zum Bestand unseres Volkes.

Reinhard Seiler | Bündnis C

„Christliche Werte tragen den Staat! Christliche Ethik muss wieder das Handeln bestimmen!“

Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Ja! Der Ehe-Begriff ist eine "Erfindung" Gottes und in der Bibel definiert. Es ist nicht richtig, fest umrissene Begriffe zu kapern und mit anderen Bedeutungen zu versehen.

Ins Grundgesetz wurde der Ehe-Schutz-Paragraph hineingenommen in dem Wissen, dass es andere Beziehungsformen gibt. Da aber eine neue Generation, die den Fortbestand des Staatswesens allein garantiert, nur aus heterosexuellen Ehen kommen kann, und Eltern in höchstem Mass belastet sind, dabei aber einen möglichst dauerhaften, liebevollen Beziehungsrahmen für die Heranwachsenden bieten sollen, sind diese Ehen als besonders schützenswerte anzusehen. Ein Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das zu fördern, was ihn bildet und stützt.

Man kann nicht alles gleich gültig machen, ohne dass alles gleichgültig wird.