Antworten von LKR-Kandidaten auf die Forderung/These

»Recht auf Homeoffice einführen!«

»Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, auch nach Ende der Corona-Pandemie soweit möglich Homeoffice zu erlauben.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Recht auf Homeoffice einführen! – Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, auch nach Ende der Corona-Pandemie soweit möglich Homeoffice zu erlauben. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Uwe Hermann Christiansen | LKR

„Freiheit, Werte, Zukunft, Weniger Staat mehr Eigenverantwortung“

Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Nein!

Mark Riemann | LKR

„Freiheit Werte Zukunft“

Kandidiert im Wahlkreis Steinburg – Dithmarschen Süd.
Nein!

Wladislaw Schel | LKR

„Neue Ideen. Neue Politik. “

Kandidiert im Wahlkreis Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis.
Nein!

Axel Scherka | LKR

„Zuhören, Lösung finden, Ausführen!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Nein!

Rainer Urban | LKR

„Gesunder Menschenverstand muß politisches Handeln bestimmen“

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Der Arbeitgeber hat in einem Arbeitsver-hältnis das Weisungsrecht. In Größeren Betrieben obliegt dem Betriebsrat die Aufgabe Homeoffice Regeln mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Ein extra Gesetz ist nicht erforderlich.