Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Gesetzliche Krankenkassen für alle!«

»Auch Selbständige und Beamte sollen sich in den gesetzlichen Krankenkassen versichern müssen. Private Krankenkassen sollen langfristig nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Gesetzliche Krankenkassen für alle! – Auch Selbständige und Beamte sollen sich in den gesetzlichen Krankenkassen versichern müssen. Private Krankenkassen sollen langfristig nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Verena Bäuerle | AfD

„Steh zu dem, woran du glaubst -auch, wenn du ganz alleine da stehst. Mut zur Wahrheit“

Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Eher nicht

Arno Bausemer | AfD

„Mut zur Wahrheit!“

Kandidiert im Wahlkreis Altmark.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht

Thomas Dietz | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 13.
Eher nicht

Siegbert Droese | AfD

„Mut zu Deutschland! “

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Eher nicht

Gerhard Helmuth Berengar Elsner von Gronow | AfD

„Freiheit, Sicherheit, Wohlstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Soest.
Eher nicht

Dr. Malte Kaufmann | AfD

„Freiheit. Grundrechte. Zusammenhalt.“

Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Eher nicht

Martina Rose-Marie Kempf | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Eher nicht

Carl-Dietrich Korte | AfD

„Die Zukunft aus Liebe zu Deutschland gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Eher nicht

Axel Maria Magar | AfD

„Aus Liebe zu Deutschland! Wohlstand, Freiheit, Sicherheit für das deutsche Volk.“

Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Eher nicht Wahlfreiheit ist auch hier wichtig, obwohl ich selbst gesetzlich versichert bin und bleiben werde.

Dr. Michael Hans Mayer | AfD

„Grundrechte sind unantastbar! Wir sind freie Bürger, keine Untertanen.“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Eher nicht Wir schlagen unter anderem die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung und die Zusammenlegung von gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung vor. Die Möglichkeit berufsständischer Rentenvorsorge und privater Krankenversicherung muss jedoch erhalten bleiben.

Sibylle Schmidt | AfD

„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelgerecht geschützt werden.“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Eher nicht Konkurrenz belebt das Geschäft.

Jörg Schneider | AfD

„Deutschland, aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Unser System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich bewährt.

Theo Taubmann | AfD

„Soviel Regeln wie nötig und soviel Freiheit wie möglich“

Kandidiert im Wahlkreis Kulmbach.
Eher nicht Warum man ein funktionierendes System (priv. Krankenkassen) abschaffen sollte, erschließt sich mir nicht.

Unser Gesundheitssystem sollte mehr auf Heilungserfolg aufgebaut werden und weniger der Pharmaindustrie dienen. Wir hätten vermutlich kein Kostenproblem mehr.

Matthias Vogler | AfD

„Nah am Menschen.“

Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Eher nicht Wir haben ein gutes Gesundheistsystem mit den beiden Kassen. das muss man nicht anfassen und verändern.

Sven Wendorf | AfD

„Deutschland. Aber normal.“

Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Eher nicht Beamte sollen weiterhin ihre bisherige Altersvorsorge bekommen, aber die Anzahl der Beamten ist auf die zur Durchführung rein hoheitlicher Aufgaben nötige Menge zu begrenzen.