HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von ÖDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Norbert Amberger | ÖDP
„Wählen Sie, was SIE wollen!“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 20.
Ja! Entweder ist jemand mit 18 erwachsen oder nicht! Der Gesetzgeber hat das Erwachsenenalter auf 18 festgelegt und muss nun auch damit die Konsequenzen einhalten. Man(n) (und inzwischen auch Frau) darf ja mit 18 auch zur Bundeswehr und wird dort (überspitzt formuliert) letztendlich zum Töten ausgebildet. Da fragt auch keiner ob die jeweilige Person dies verkraftet oder wegen mildernder Umstände (noch keine 21) die ersten Jahre nur mal Schreibstubendienst schiebt.
Guido Klamt | ÖDP
„Ehrliche Politik wählbar machen“
Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Ja!
Bernd Richter | ÖDP
„Behandle andere so wie du selbst behandelt werden möchtest mmmmmmmmmmmmmmm“
Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja! Das Jugendstrafrecht in dieser Altersstufe hat erzieherische Aufgabe und soll nicht unnnötig kriminalisieren.
Dr. Wilhelm Vachenauer | ÖDP
„Die Umwelt bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 27.
Ja!
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