HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von ÖDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Karlheinz Binner | ÖDP
„Wohlstand ohne Wachstum “
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Unentschieden
Verena Föttinger | ÖDP
Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Unentschieden
Christa Gnann | ÖDP
„Werte sind wählbar!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Unentschieden
Oliver Graue | ÖDP
„Ökologie vorn!“
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Unentschieden
Dr. Bernhard Gremmler | ÖDP
„Gewissen stärken statt Gesetzte verabschieden“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Unentschieden
Ludwig Maier | ÖDP
„Bäuerliche Landwirtschaft statt Agrarfabriken ohne Agro-Gentechnik und Pestizide“
Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Unentschieden Habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht
Dieter Nießner | ÖDP
„Werte sind wählbar“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Unentschieden Der Entwicklungsstand eines Heranwachsenden sollte kritischer betrachtet werden, die Anwendung des Jugendstrafrechts sollte die Ausnahme sein
Dipl. Ing (FH) Klaus Karl Peter | ÖDP
„Werte sind wählbar“
Kandidiert im Wahlkreis Amberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 19.
Unentschieden
Gertrud Schanne-Raab | ÖDP
„Aauf jede Stimme kommt es an!“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Unentschieden
Albert Seitzer | ÖDP
„Wut - Mut - Wir haben die Wahl!“
Kandidiert im Wahlkreis Göppingen.
Unentschieden Der Strafgedanke bringt nichts, im Gegenteil, auch bei Erwachsenen. Wichtig ist der Schutzvorrang von Gesetzestreuen und vor allem Kindern! Deshalb muss Präfention und Schadensbegleichung Vorrang haben. Verbrechen dürfen sich nicht lohnen! Gefährliche Personen müssen sofort getrennt werden und nach erfolgreichen freiwilligen Sozialtrainings und Wiedergutmachung sofort wieder frei sein. Das Alter spielt keine Rolle. Auch in den Absonderungsanstalten müssen die Inhaftierten vor gefährlichen Mithäftlingen geschützt sein!
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