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Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von FREIE WÄHLER-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Helmut Besser | FREIE WÄHLER
„Besser wählen gehen“
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 5.
Unentschieden
Dr. Volker Gallandi | FREIE WÄHLER
„Euro ja - Schuldenunion nein, regionale Demokratie statt Bevormundung“
Kandidiert im Wahlkreis Bergstraße.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Unentschieden Es gibt ziemlich erwachsene 13-Jährige und infantile 20-Jährige, das bisherige Recht dürfte ausreichen. Notwendig wäre eher eine Herabsetzung der Altersgrenze für das Jugendstrafrecht und eine Heraufsetzung des Strafrahmens.
Stefan Kaiser | FREIE WÄHLER
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Unentschieden
Rüdiger Krentz | FREIE WÄHLER
„Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast!“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Unentschieden
Hero Jan Stroman | FREIE WÄHLER
„Bürger ernst nehmen,Wohlstand sichern, Zukunft gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Unentschieden
Dipl.Ing.(FH)EWE Helmut Wolfer | FREIE WÄHLER
„Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst“
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Unentschieden Hier kann nicht generell mit ja oder nein geantwortet werden.

Hier ist eine individuelle Betrachtung nötig, um eine Einschätzung des Straftäters auf seinen Entwicklungsstand zu berücksichtigen
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