HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von FAMILIE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Anette Metzger | FAMILIE
„Wähl doch mal richtig! Gegen soziale Ungerechtigkeit. FAMILIE“
Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern.
Ja! Mit 18 Jahren ist die Volljährigkeit erreicht und demnach nach Erwachsenenstrafrecht zu bewerten.

Die Familien-Partei fordert eine Schnell-Gerichtsbarkeit für einfache Delikte und eine intensive Bekämpfung der Kinder-kriminalität. EIn wichtigstes Ziel sollte jedoch die Prävention von Straftaten sein.
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