Antworten von FREIE WÄHLER-Kandidaten auf die Forderung/These

»Bedingungsloses Grundeinkommen einführen!«

»Jeder Bürger soll Anspruch auf die monatliche Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens haben, um daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Gegenzug entfallen die heutigen Sozialleistungen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Bedingungsloses Grundeinkommen einführen! – Jeder Bürger soll Anspruch auf die monatliche Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens haben, um daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Gegenzug entfallen die heutigen Sozialleistungen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Andrea Brenda Graham | FREIE WÄHLER

„" Heute ist die gute alte Zeit von morgen!"“

Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Eher ja
unwichtig

Detlev Krüger | FREIE WÄHLER

Kandidiert im Wahlkreis Aurich – Emden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 21.
Eher ja

Nils Rainer Krümmel | FREIE WÄHLER

„grüner Wasserstoff ist die Zukunft der speicherbaren Energien“

Kandidiert im Wahlkreis Altmark.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Eher ja

Kathrin Franziska Laymann | FREIE WÄHLER

„Mut-Maß-Mitte“

Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Eher ja

Eric Pärisch | FREIE WÄHLER

„Zeige nicht auf andere, mach es selbst besser.“

Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 11.
Eher ja

Eckhard Horst Schröder | FREIE WÄHLER

„Unabhängig, bürgernah, Politik mit und für den Bürger“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher ja Die Höhe muss dabei der Inflationsrate jährlich angepasst werden.