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Antworten von BGE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein!
Michael Nothdurft | BGE
„Einsatz für einen neuen Gesellschaftsvertrag. Bedingungsloses Grundeinkommen.“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein!
Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Nein!
Joachim Winters | BGE
„Grundeinkommen ist wählbar, es geht nur noch um den politischen Willen!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Nein!