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Antworten von BüSo-Kandidaten auf die Forderung/These

»Folterverbot einschränken!«

»In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Alexander Hartmann | BüSo
„Deutschlands Zukunft ist die Neue Seidenstraße“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Nein!
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Nein! Diese Forderung wäre nicht nur menschenverachtend, sondern auch keinesfalls zielführend!
Hubertus Mohs | BüSo
„Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Dies ist eine unmögliche Forderung entgegen allen Menschenrechten. Wir sind schließlich nicht mehr im Mittelater. Geständnisse unter Folter sind wertlos.
Stephan Ossenkopp | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Nein!
Karsten Werner | BüSo
„Nicht meckern, besser machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein!
Werner Zuse | BüSo
„Den Menschen und der Zukunft verpflichtet“
Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Nein!