ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von UNABHÄNGIGE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Werner Fischer | UNABHÄNGIGE
„Werner Fischer - Ihr Kandidat im Ostallgäu - Erststimme optimal einsetzen!“
Kandidiert im Wahlkreis Ostallgäu.
Unentschieden
Dr. Elmar Richard Widder | UNABHÄNGIGE
„Ich bin für alle da, die nicht in einer Partei sind - und wir sind mehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Amberg.
Unentschieden Jeder kann mal einen Fehler machen. Allerdings könnte man bei mehrfachen Wiederholungstätern durchaus härter durchgreifen.