ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von DM-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Thomas Bezler | DM
„Ethik in die Politik! - gibt es nur mit neuen Bundestagsabgeordneten“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Unentschieden Am kalendarischen Alter ist der Reife- und Bewusstseinszustand eines Menschen nicht festzumachen. Ohne das familiäre und erziehrische Umfeld zu kennen, kann nicht per se das Erwachsenenstrafrecht gelten. Sicherlich hängt die Strafe auch vom Ausmaß der Tat ab und für die Gefahr für die Allgemeinheit.
Lothar Meidl | DM
„Ethik in die Politik! Politik muss den Bürgern DIENEN!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Unentschieden
Hans U. P. Tolzin | DM
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Unentschieden Das kommt doch ganz auf den Einzelfall drauf an!