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Antworten von BGE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Mark Adrian Appoh | BGE
„Grundeinkommen ist Freiheit.“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Eher nicht
Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Man sollte Heranwachsenden nicht gleich die Zukunft verbauen. Das würde zu weiteren Straftaten führen. Das Gericht muss im Einzelfall prüfen.
Michael Nothdurft | BGE
„Einsatz für einen neuen Gesellschaftsvertrag. Bedingungsloses Grundeinkommen.“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Ja!
Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Eher nicht
Joachim Winters | BGE
„Grundeinkommen ist wählbar, es geht nur noch um den politischen Willen!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Unentschieden