ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von PIRATEN-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Ernst-Dietrich Färber | PIRATEN
„Transparenz statt Hinterzimmerpolitik“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 7.
Ja!
Hermann Gebauer | PIRATEN
„Bürger-Macht statt Parteien-Macht“
Kandidiert im Wahlkreis Hameln-Pyrmont – Holzminden.
Ja!
Frank Bodo Grenda | PIRATEN
„"Gestaltung statt Verwaltung"“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Ja!
Patrick Kulinski | PIRATEN
„Lebt doch, wie ihr wollt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Ja! Die Altersgrenzen von 18 und 21 Jahren sind sehr willkürlich gewählt. Ich unterstütze diese These aus dem Grund, dass eine Strafminderung auch im Erwachsenenstrafrecht vorgesehen ist.
Rudolf Felix Ristl | PIRATEN
„Transparent und Kompetent“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Ja!