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Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von SPD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung!«

»Zur Bekämpfung von Kriminalität sollen Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (wer hat wann mit wem von wo kommuniziert) wieder gespeichert werden („Vorratsdatenspeicherung“).«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dr. Dieter Falk | SPD
„Zeit für Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 27.
Unentschieden
Harald Helling | SPD
„Für ein soziales und gerechtes Deutschland“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 59.
Unentschieden
Michael Klostermann | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 8.
Unentschieden
Helga Kühn-Mengel | SPD
„Das WIR entscheidet“
Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 28.
Unentschieden
Markus Paschke | SPD
„Miteinander. Besser machen.“
Kandidiert im Wahlkreis Unterems.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 13.
Unentschieden
Dirk Peddinghaus | SPD
„Vertrauen“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 11.
Unentschieden
Dr. Ernst Dieter Rossmann | SPD
„Gute Bildung ist Menschenrecht! Und das unabhängig vom Portemonnaie der Eltern!“
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Unentschieden
Dirk Wiese | SPD
„Für mehr Rot im Sauerland!“
Kandidiert im Wahlkreis Hochsauerlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Unentschieden Wir müssen als Mitgliedsstaat der EU unseren Verpflichtungen gerecht werden. Dazu gehört auch die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht. Die SPD setzt sich dafür ein, sachgerechte Speicherfristen zu haben und einen Abruf nur nach Prüfung durch einen Richter bei schwersten Straftaten zu gestatten.
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