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Antworten von DIE LINKE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Erbschaftssteuer abschaffen!«

»Die Erbschaftssteuer, auch auf große Erbschaften, soll abgeschafft oder reduziert werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Erbschaftssteuer abschaffen! – Die Erbschaftssteuer, auch auf große Erbschaften, soll abgeschafft oder reduziert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Bettina Kubiak | DIE LINKE
„Am Ende wird alles Gut sonst ist es nicht das Ende“
Kandidiert im Wahlkreis Unterems.
Eher nicht
Norbert Maßon | DIE LINKE
„Sozial und gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Eher nicht
Regina Preysing | DIE LINKE
„konsequent sozial ökologisch“
Kandidiert im Wahlkreis Waldeck.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 11.
Eher nicht
Peter Schimke | DIE LINKE
„Je stärker DIE LINKE, desto sozialer das Land!“
Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Eher nicht
David Sperl | DIE LINKE
Kandidiert im Wahlkreis Bottrop – Recklinghausen III.
Eher nicht
Heinrich Stürtz | DIE LINKE
„Wirklicher Politikwechsel gibts nur mit DIE LINKE.“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Eher nicht
Leon Weiß | DIE LINKE
„Die Stimme der Jugend“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Von der Abschaffung der Erbschaftssteuer profitieren nur die Reichen. Es ist gegen die Chancengleichheit, wenn Kinder Erben riesiger Firmen werden. So wird Reichtum vererbt. Um diesen Effekt auszugleichen, sollten sie Erbschaftssteuer zahlen, damit von diesem Geld die Chancen für Kinder aus normalen Haushalten in der Bildung verbessert werden können. Allerdings sollte es einen Freibetrag geben, bis zu dem keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Das Eigenheim, was an die Kinder vererbt wird, sollte z.B. nicht besteuert werden.