ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von V-Partei³-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
David Karol Bauch | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!

Markus Krätschmer | V-Partei³
„Ich bin gut zu Vögeln - und auch allen anderen Tieren!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 31.
Nein!
Ist mir wichtig!

Swana Boydine Runge | V-Partei³
„Vegan sein ist nicht schwer.“
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 9.
Nein!
Ist mir wichtig!

Stefanie Stavenhagen | V-Partei³
„Alle haben ein Recht auf Leben “
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!

Marcel Rene Tönsmann | V-Partei³
„Was moralisch falsch ist, kann politisch nicht richtig sein“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gewalt, egal ob durch Eltern oder Fremde, ruft im heranwachsenden Alter oftmals große soziale Probleme hevor. Kinder und Jugendliche die Prügelstrafen erhalten sind oft verhaltensauffällig und schneller straffällig.