ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von BP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Wolfgang Distler | BP
Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt.
Nein!
Stephan Mannseicher | BP
„Perspektive statt Alternativlos “
Kandidiert im Wahlkreis München-Nord.
Nein!
Alexander Müller | BP
„Freiheit für Bayern “
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Nein!
Thomas Pfeffer | BP
„Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit für Bayern.“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 5.
Nein!
Maximilian Wolfgang Stocker | BP
„Freiheit für Bayern “
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die würde des Menschen ist unantastbar.
Andreas Zimmer | BP
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 33.
Nein!