ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Hartz-IV Leistungen erhöhen!«

»Die Hartz-IV Leistungen sollen über das bisherige Maß deutlich erhöht werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Hartz-IV Leistungen erhöhen! – Die Hartz-IV Leistungen sollen über das bisherige Maß deutlich erhöht werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Martin Mölders | FDP
„Weniger Staat - mehr Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 6.
Nein!
Ist mir wichtig!

Thomas Neudert | FDP
„Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen (Cicero)“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 45.
Nein!
Ist mir wichtig!
Hartz IV soll weiter Basisabsicherung bleiben. Änderbar wär höchstens, dass dazuverdientes Geld weniger angerechnet wird
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir Freie Demokraten setzen uns für ein liberales Bürgergeld ein. Dabei werden steuerfinanzierte Sozialleistungen, wie beispielsweise die Regelleistung und die Unterkunftskosten des Arbeitslosengelds II, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, der Kinderzuschlag und das Wohngeld, in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst. Wir wollen zudem, dass sich die Arbeitsaufnahme wieder lohnt. Dazu wollen wir selbstverdientes Einkommen nur prozentual und geringer als heute anrechnen lassen, die Zuverdienstregelungen für „Hartz IV-Aufstocker“ reformieren und die Mini-Job-Grenze (heute 450 Euro) auf das 60-fache des gesetzlichen Mindeststundenlohns (das wären heute 530,40 Euro) festsetzen.