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Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von SPD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Gregor Amann | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 29.
Keine Angabe
Dr. Fritz Felgentreu | SPD
„Aufstieg durch Bildung“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Keine Angabe "Generell" werden sie das sowieso. Die Beurteilung nach Jugendstrafrecht ist juristisch gesehen die Ausnahme. In der Lebenswirklichkeit ist sie aber häufig, weil sehr viele Gewalttäter im Sinne des Strafrechts "reifeverzögert" sind.
Sebastian Hartmann | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Keine Angabe
Jens Jenssen | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 14.
Keine Angabe
Hans-Jürgen Licht | SPD
„Gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn jetzt!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 57.
Keine Angabe
Hans Detlef Loosz | SPD
„Ein Arbeitnehmer für Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 43.
Keine Angabe
Achim Post | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 9.
Keine Angabe
Dr. Nina Scheer | SPD
„Chancen ergreifen - Zukunft gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Keine Angabe http://www.nina-scheer.de/images/PDF/ErklaerungzuWahlpruefsteinendurchSerienbefragungen.pdf
Katharina Schrader | SPD
„Neues Wagen!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Keine Angabe Das Jugendstraftrecht ist eine komplexe Angelegeheit, zu der ich hier - auch auf Grund meiner Erfahrungen als Jugendschöffin - keine knappe eindeutige Anwort geben kann und mag.
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