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Antworten von V-Partei³-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Bernhard Nienaber | V-Partei³
„Politik ist für die Menschen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher nicht
Roland Wegner | V-Partei³
„Verbraucher schützen statt vergiften, Glyphosat abwählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Eher nicht Da ich die Frage für nicht ideal gestellt halte, möchte ich gerne dazu meine Auffassung darlegen, weshalb ich nicht wie eigentlich zu erwarten mit einem klaren Nein sondern nur mit einem „eher Nein“ geantwortet habe:

In der derzeit gültigen, 17 Jahre alten Rechtslage im BGB werden die körperliche Bestrafung, die seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmenals unzulässig beschrieben. Diese gesetzliche Regelung wird von mir selbstverständlich weiterhin unterstützt.

Allerdings macht der strenge Wortlaut des Gesetzes Situationen denkbar, welche einen Konflikt in der Familie erweitern, wenn etwa ein festes Anpacken am Arm (z.B. Trennen bei Streitigkeiten mehrerer Geschwister) oder eine lautere Ermahnung zur Anwendung des Strafrechtes führt. Die Kriminalisierung der Elternschaft ist zu vermeiden, das ist die Intention von meinem „eher“ Nein.