Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Chris Andrä | GRÜNE

„GRÜN KANN! Klima, Sozial, Wirtschaft!“

Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 46.
Nein!

Frederik Paul Antary | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 80.
Nein!

Lisa Hildegard Badum | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Annalena Charlotte Alma Baerbock | GRÜNE

„Klimaschutz: Keine halben Sachen mehr.“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Canan Bayram | GRÜNE

„Mieter*innenrechte stärken, Wohnraumspekulation stoppen. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Hildegard Bedarff | GRÜNE

„Soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Naturschutz zusammen denken!“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 23.
Nein!

Claudia Bei der Wieden | GRÜNE

„Zukunft gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 25.
Nein!

Susanne Bendig | GRÜNE

„Für Umweltschutz und eine starke Wirtschaft durch Bildung u. Digitalisierung in der Region“

Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Nein!

Behzad Borhani | GRÜNE

„Für sozial-gerechten Klimaschutz“

Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Uta Brehm | GRÜNE

„Klimaschutz braucht jede Stimme“

Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Inés Brock | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Victoria Broßart | GRÜNE

„Klimaschutz, Energie, Verkehr - Voranbringen was uns bewegt“

Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Nein!

Agnieszka Brugger | GRÜNE

„Gemeinsam für Klimaschutz, Frieden und Zusammenhalt“

Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein!

Ekin Deligöz | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Nicola Dichant | GRÜNE

„Für eine klimaneutrale, sozialgerechte und feministische Zukunft!“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 57.
Nein!

Regina Dorfmann | GRÜNE

„Mut zur Veränderung“

Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Nein!

Katharina Dröge | GRÜNE

„Für eine Wirtschaft, die allen dient“

Kandidiert im Wahlkreis Köln III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein!

Harald Ebner | GRÜNE

„Klima und Vielfalt retten“

Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Leon Eckert | GRÜNE

„Zukunft geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Marcel Emmerich | GRÜNE

„Klima schützen - Demokratie stärken“

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Margaux Gerlind Jeanne Hildegard Erdmann | GRÜNE

„"Wir lassen niemanden zurück!" - "Gute Klimapolitik schafft gute Arbeit!"“

Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 15.
Nein!

Emilia "Milla" Fester | GRÜNE

„jung. grün. feministisch. klimagerecht.“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Schahina Gambir | GRÜNE

„Für Demokratie - ohne Alternative“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Kai Gehring | GRÜNE

„Beste Bildung und Chancengleichheit für jedes Kind!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Birgit Gerhard-Hentschel | GRÜNE

„Zukunft gemeinsam gestalten“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 58.
Nein!
Ist mir wichtig!

Ina Gießwein | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Claas Fiete Goldenstein | GRÜNE

„Deine Stimme für die letzte Bundesregierung, die an der Klimakrise etwas tun kann!“

Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Thomas Gönner | GRÜNE

„Neuer Wind für Berlin“

Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 37.
Nein!

Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Prof. Dr. Armin Jürgen Grau | GRÜNE

„Ausgleich mit der Natur und Ausgleich in der Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein! 18- bis 21-Jährige müssen wie bisher im Einzelfall betrachtet werden.

Erhard Grundl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Lena Gumnior | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Osterholz – Verden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dorothea Hafner | GRÜNE

„Für einen lebenswerten ländlichen Eifelraum zwischen Vulkanen, Mosel und Eifelwäldern!“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sebastian Hansen | GRÜNE

„Zeit für eine neue Politik! “

Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Frederik F. Hartmann | GRÜNE

„Klimaschutz gerecht gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 70.
Nein!
unwichtig
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Britta Maria Haßelmann | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Nicole Heger | GRÜNE

„Klimaschutz geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Bruchsal – Schwetzingen.
Nein!

Peter Heilrath | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 44.
Nein!

Hannah Heller | GRÜNE

„Wirtschaften für morgen. Demokratisch. Regional. Gerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben

Jens Herrndorff | GRÜNE

„Von hier. Für euch: Ökologisch, sozial, gerecht. “

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Maria Ulrike Heubuch | GRÜNE

„Du bist so klug, Herr Nilsson, dass du jederzeit Professor werden könntest.“

Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 28.
Nein!

Philip Alexander Hiersemenzel | GRÜNE

„Klimaneutrales Leben für ALLE - für eine dezentrale Energiewende - von, für und mit allen!“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 12.
Nein! Nein. Die bisherige Regelung ist gut.

Bruno Hönel | GRÜNE

„Mut zum Wandel mit der Befähigung zum Kompromiss“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Katharina Horn | GRÜNE

„Neue Energie für Klima und Handwerk “

Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein!

Vera Johanna Jandt | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 76.
Nein!

Dieter Gerald Janecek | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Friederike Janitza | GRÜNE

„Lasst uns endlich Verantwortung für unser Handeln übernehmen! “

Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Nein!

Liliana Josek | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 35.
Nein!

Julian Joswig | GRÜNE

„Mit Mut und Verantwortung in die Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther | GRÜNE

„Miteinander reden hilft“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Uwe Kekeritz | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Michael Kellner | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Katja Keul | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Maximilian Knut Kiesel | GRÜNE

„Klimaschutz mit Dir“

Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sven-Christian Kindler | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Wirtschaften.“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Anna Leonore Kipp | GRÜNE

„Gemeinsam kämpfen für eine lebenswerte und gerechte Gesellschaft“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 41.
Nein!

Thomas Klein | GRÜNE

„Klimagerechtigkeit für alle Generationen“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 16.
Nein!
Ist mir wichtig!

Hendrik Knop | GRÜNE

„WELTOFFEN. GEMEINSAM. ZUKUNFT“

Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 14.
Nein!

Karola Köpferl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Nein! NEIN

EHER NICHT

UNENTSCHIEDEN

EHER JA

JA Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.


Luca Köpping | GRÜNE

„Ökologisch, sozialliberal, progressiv.“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 20.
Nein!

Jessica Kordouni | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 11.
Nein!

Laura Manuela Kraft | GRÜNE

„Mit ganzer Kraft für eine grüne Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Philip Krämer | GRÜNE

„Es ist Zeit für Veränderung!“

Kandidiert im Wahlkreis Odenwald.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Nein!

Jürgen Kretz | GRÜNE

„Für klimagerechten Wohlstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Caroline Krohn | GRÜNE

„Digital überall - aber sicher! “

Kandidiert im Wahlkreis Lahn-Dill.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Nein!

Henry Paul Krüger | GRÜNE

„Klimaschutz geht nur sozial gerecht!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 59.
Nein!

Gülay Asli Kücük | GRÜNE

„Weil wir eine Gesamtgesellschaft sind.“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 42.
Nein!
Ist mir wichtig!

Christian Kühn | GRÜNE

„Bereit, weil ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Michael Labetzke | GRÜNE

„Zeit für Veränderung“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!

Ricarda Lang | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Bela Lange | GRÜNE

„Soziale und ökologische Fragen müssen zusammen beantwortet werden!“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 29.
Nein! Menschen entwicklen sich sehr unterschiedlich. Manche jungen Erwachsenen haben noch nicht die geistige Reife, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu überblicken. Daher entscheiden die dazu berufenen Gerichte, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird oder nicht. Und so sollte es auch bleiben!

Sonja Lattwesen | GRÜNE

„Deiche hoch, Mieten runter!“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 11.
Nein!

Steffen Laube | GRÜNE

„Verantwortung für die nächste Generation“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 18.
Nein!

Steffi Lemke | GRÜNE

„Klimaschutz jetzt.“

Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein!

Urs Liebau | GRÜNE

„Wirtschaft mit Zukunft - Ökologie, Soziales und Ökonomie zusammenbringen“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Anja Liebert | GRÜNE

„Mobilitätswende jetzt“

Kandidiert im Wahlkreis Wuppertal I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Nein!

Stefan Christian Xaver Lindauer | GRÜNE

„Voller Einsatz für die Gesundheit! “

Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 46.
Nein!

Dr. Tobias Lindner | GRÜNE

„Verändern mit Verstand“

Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Denise Loop | GRÜNE

„Gesellschaft gerecht gestalten!“

Kandidiert im Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5.
Nein!

Elisabeth Victoria Sophie Löwenbourg-Brzezinski | GRÜNE

„In unsere Zukunft investieren.“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Stefan Maas | GRÜNE

„Grundeinkommen bedingungslos und gesunde Umwelt für Alle“

Kandidiert im Wahlkreis Aurich – Emden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 30.
Nein!

Dr. Irene Mihalic | GRÜNE

„Aufbruch statt weiter so“

Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Über die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sollen auch weiterhin anhand der bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe Gerichte entscheiden.

Kerstin Mock-Hofeditz | GRÜNE

„Lebensräume schützen, Artenvielfalt erhalten“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Nein!

Lukas Mosler | GRÜNE

„Gemeinsam unsere Region gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Bautzen I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Nein!

Claudia Müller | GRÜNE

„Kompetenz aus MV“

Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Fabian Maximilian Müller | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 56.
Nein!

Beate Müller-Gemmeke | GRÜNE

„Gemeinsam, ökologisch und sozial“

Kandidiert im Wahlkreis Reutlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Nein!

Marie Rose Müser | GRÜNE

„Klima schützen - sozial und gerecht. Weil es anders nicht geht.“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 7.
Nein!

Dr. Ingrid Johanna Nestle | GRÜNE

„Für diese und kommende Generationen“

Kandidiert im Wahlkreis Steinburg – Dithmarschen Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Nein!

Lars Nitschke | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Groß-Gerau.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 18.
Nein!

Dr. Konstantin Notz | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jens Palandt | GRÜNE

„Notwendige Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam. Gräben schließen - Brücken bauen.“

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sara Louisa Pasuki | GRÜNE

„Eine junge, progressive Stimme aus Rheinland-Pfalz für Berlin!“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 9.
Nein!

Amelie Christina Pfeiffer | GRÜNE

„Klimaschutz JETZT!!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 36.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Alexandra Pichl | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Bereit, weil Ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Tina Prietz | GRÜNE

„Zukunft gemeinsam gestalten.“

Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 29.
Nein!

Dr. Richard Ralfs | GRÜNE

„Gemeinsam mehr Zukunft wagen“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 36.
Nein!

Annette Reif | GRÜNE

„DIE ZEIT IST REIF!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Prof. Dr. Anja Margit Reinalter | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Nein!

Thomas Reinert | GRÜNE

„Politik ist die Aufgabe, auf Veränderungen einzugehen oder darauf hin zu wirken.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 64.
Nein! Menschen sind Individuen. Gerichte sollen über die Anwendung im Einzelfall entscheiden.

Wiebke Richter | GRÜNE

„Unsere Vielfalt macht uns stark.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Nik Riesmeier | GRÜNE

„Für ein Leuchtfeuer für die Demokratie!“

Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Gütersloh III – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 54.
Nein!

Tabea Rößner | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Gemeinsam für ein besseres Klima.“

Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Corinna Martina Rüffer | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Manuel Ferdinand Theodor Sarrazin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jamila Anna Schäfer | GRÜNE

„Für saubere Umwelt und ehrliche Politik“

Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein!

Matthias Rudolf Schlegel | GRÜNE

„Wir halten die Erde für unsere Kinder in Schuss“

Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 8.
Nein!

Julia Schmidt | GRÜNE

„Aufbruch statt Weiter so“

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Stefan Schmidt | GRÜNE

„Volle Kraft für Mensch und Klima“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Marcus Schmitt | GRÜNE

„Ganz Klar Gegen Nazis“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 24.
Nein! Hierfür gibt es pädagogische Fachkräfte, die den Reifegrad Heranwachsender einschätzen.

Alexandra Schoo | GRÜNE

„Politik ist das, was Du daraus machst!“

Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 37.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Christina-Johanne Schröder | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Nein!

Kordula Anna Paula Schulz-Asche | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Nyke Slawik | GRÜNE

„Klima schützen, Zukunft sichern“

Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Nein!

Merle Spellerberg | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Für unsere Zukunft.“

Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein!

Nina Stahr | GRÜNE

„Kinder und Familien brauchen endlich eine stärkere Stimme in der Politik. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Isabell Charlotte Steidel | GRÜNE

„Mutig für echte Erneuerung!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sebastian Stölting | GRÜNE

„Grüne Wirtschaft für die Jobs von morgen.“

Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Mali Conrad Stötzel | GRÜNE

„Ein gutes Leben für Alle!“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 66.
Nein!

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Offenbach.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein!

Andreas Tesche | GRÜNE

„Für eine nachhaltige Entwicklung-sozial und ökologisch zur Sicherung des Wohlstands“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jürgen Trittin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des

Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden

gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Katharina Eva Elisabeth Voller | GRÜNE

„Für eine offene, gleichberechtigte Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein! Diese Entscheidung soll Sache der Gerichte bleiben.

Robin Till Nils Johannes Wagener | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Lippe I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein!

Nelly Waldeck | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 19.
Nein!

Lukas Weber | GRÜNE

„Für Klimaschutz und Investitionen in den Wohlstand von morgen!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 51.
Nein!

Hans-Peter Weiß | GRÜNE

„Lebenswerte Zukunft für Alle“

Kandidiert im Wahlkreis Wesel I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 62.
Nein!

Henrik Werner | GRÜNE

„Wirtschaft und Umwelt zusammendenken“

Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jessica Wessels | GRÜNE

„Klima- und Artenschutz hat politische Priorität“

Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Nein!

Wolfgang Wetzel | GRÜNE

„Zuversicht wagen. Für ein weltoffenes und tolerantes Deutschland.“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Tina Winklmann | GRÜNE

„GRÜN ist Zukunft“

Kandidiert im Wahlkreis Schwandorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein!

Benjamin Zander | GRÜNE

„Ein gute Zukunft für alle Menschen“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 74.
Nein! Ich trauen unseren Gerichten so viel Sachverstand und Augenmaß zu, dass sie mit ggf. Sachverständigen die derzeit geltenden Einzelfallbewertung gut anwenden können.

Thomas Lothar Zawalski | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Gerhard Zickenheiner | GRÜNE

„Uf selle chasch zelle.“

Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Nein!